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§ 1 Name und Mitgliedschaft

Alle Vereinsmitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und alle Mitglieder, die regelmäßig und unmittelbar in der Jugendarbeit tätig sind, bilden die Tennisjugend im Tennisclub Kasendorf e.V..

§ 2 Aufgaben und Ziele

Die Tennisjugend ist in der sportlichen und außersportlichen Jugendarbeit aktiv. Schwerpunkte der Jugendarbeit sind die Förderung der freizeit- und wettkampfsportlichen Betätigung der jugendlichen Mitglieder sowie die Durchführung von Veranstaltungen in den Bereichen Freizeit und Kultur. Damit soll die Jugendarbeit im Verein unterstützt und koordiniert, gesellschaftliches Engagement angeregt, Selbstverwaltung geübt und zur Persönlichkeitsbildung beigetragen werden.

§ 3 Jugendversammlung

  • Die Jugendversammlung ist das oberste Organ der Tennisjugend. Sie findet mindestens einmal im Jahr statt und wählt die 3 Jugendsprecher. Die Einladung zur Jugendversammlung hat mindestens eine Woche vorher zu erfolgend. Die Einladung erfolgt durch die Jugendwartin / den Jugendwart des Vereins.
     
  • Stimm- und wahlberechtigt sind in der Jugendversammlung alle Mitglieder der Tennisjugend gemäß § 1 dieser Jugendordnung, soweit sie das 7. Lebensjahr vollendet haben. Jedes anwesende Mitglied hat eine Stimme.
     
  • Die 3 Jugendsprecher werden auf ein Jahr gewählt, gewählt ist, wer die einfache Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen erhält. Die Jugendsprecher dürfen bei der Wahl das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
     
  • Zu den Aufgaben der Jugendversammlung gehören insbesondere
    • Entgegennahme der Berichte des Jugendausschusses, dies entspricht den Berichten:
      • Der / Des Vorsitzenden der Vereinsjugendleitung
      • Der Jugendwartin / Des Jugendwartes
      • Der Jugendsprecher
    • Entgegennahme des jährlichen Kassenberichts
    • Entlastung des Jugendausschusses
    • Wahl der drei Jugendsprecher
    • Festlegung der Schwerpunkte der Jugendarbeit des TC Kasendorf e.V.
    • Diskussion und Beschlußfassung der vorliegenden Anträge

§ 4 Jugendausschuß

Der Jugendausschuß besteht aus:

  • Der / Dem Vorsitzenden der Vereinsjugendleitung, als stimmberechtigtes Mitglied des Vereinsvorstandes
     
  • Der Jugendwartin / Dem Jugendwart der Vereins
     
  • Den 3 Jugendsprechern

Mitglieder der Vereinsjugend

  • Teilnahme an der  Jugendversammlung
  • diese wählt 3 Jugendsprecher

§ 5 Jugendkasse

Die Tennisjugend ist verantwortlicher Empfänger der Zuschüsse für jugendpflegerische Maßnahmen. Die Jugendkasse wird vom Jugendausschuß geführt.

§ 6 Gültigkeit und Änderung der Jugendordnung

Die Jugendordnung muß von der Jugendversammlung mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen und vom Vereinsvorstand mit einfacher Mehrheit bestätigt werden. Das Gleiche gilt für Änderungen. Die Jugendordnung bzw. deren Änderungen tritt / treten mit der Bestätigung durch den Vereinsvorstand in Kraft.

§ 7 Sonstige Bestimmungen

Sofern in der Jugendordnung keine besonderen Regelungen enthalten sind, gelten jeweils die Bestimmungen der Vereinssatzung.